Entschuldigungen und Beurlaubungen
Entschuldigungsverfahren
Sehr geehrte Eltern,
im Folgenden möchten wir Ihnen Informationen zum Entschuldigungsverfahren geben.
Wenn Ihr Kind z.B. aus Krankheitsgründen fehlt, melden Sie es bitte über den Schulmanager ab. Die von einem Elternteil unterschriebene Entschuldigung zeigt Ihr Kind am ersten Unterrichtstag nach dem Fehlen der Klassenleitung. Nach Möglichkeit benutzen Sie bitte das vorgefertigte Entschuldigungsformular des Stadtgymnasiums.Oberstufenschülerinnen und –schüler greifen bitte auf dieses Entschuldigungsformular zurück.
Unmittelbares Fehlen vor oder nach den Ferien muss durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden.
Beurlaubungen
Die Klassenleitung kann Schülerinnen und Schüler für einen Tag vom Unterricht beurlauben. Wenn ein Kind vor oder nach den Ferien beurlaubt werden soll, befindet darüber allein die Schulleitung. Auch die Abwesenheit vom Unterricht aus religiösen Gründen (z.B. Kirchentage, religiöse Festtage) muss schriftlich beantragt werden.
Begründete Anträge sind schriftlich 6 Wochen vorher der Schulleitung einzureichen.